Schmuggel
verbotswidriges Verbringen von Sachen über die Grenze; nach der Abgabenordnung (AO) verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Gegenständen ohne ordnungsgemäße Gestellung bei der zuständigen Zollstelle (Hinterziehung von Eingangsabgaben, Bannbruch); ist in der AO mit Geld- und Freiheitsstrafen bedroht.