Nachlasspfleger
der für den Nachlass wegen Ungewissheit über die Erben vom Nachlassgericht bestellte Pfleger (§§ 1960–1962 BGB). – Ähnlich in Österreich der Verlassenschaftskurator (§§ 811 ff. ABGB). Die Aufgaben des Nachlasspflegers nimmt in der Schweiz die Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB) wahr.