Mommsen
Theodor, Urgroßvater von Hans Mommsen und Wolfgang Mommsen, deutscher Historiker und Jurist, * 30. 11. 1817 Garding, Schleswig, † 1. 11. 1903 Charlottenburg; Schüler B. G. Niebuhrs und J. G. Droysens, 1848 Professor in Leipzig, 1850 wegen seiner liberalen Einstellung entlassen, 1852 Professor in Zürich, 1854 in Breslau, 1858 in Berlin; Abgeordneter im Preußischen Landtag 1863–1866 als Mitglied der Fortschrittspartei, 1873–1879 als Nationalliberaler, im Reichstag 1881–1884. Mommsen kam über die Rechtswissenschaft zur Geschichte des Altertums. Durch sein „Römisches Staatsrecht“ 1871–1888 wurde er der Begründer der systematischen antiken Rechtsgeschichte. 1899 schrieb er das „Römische Strafrecht“ und gab damit der Erforschung des römischen Staats eine neue Grundlage. Seine umfassende Quellenbenutzung und exakte Kritik wirkten vorbildhaft auf die Geschichtswissenschaft. Hauptwerk ist seine „Römische Geschichte“ (Band 1–3 1854–1856, Band 5 1885). Das Werk umfasst die Zeit bis Cäsar. Insgesamt umfasst Mommsens Werk über 1500 Titel. 1902 erhielt er den Nobelpreis für Literatur.