Menschenraub
Form der Freiheitsberaubung durch List, Drohung oder Gewalt, um das Opfer in hilfloser Lage auszusetzen oder in Sklaverei, Leibeigenschaft oder auswärtige Kriegs- oder Schiffsdienste zu bringen; nach § 234 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr strafbar; erpresserischer Menschenraub, Verschleppung. – In Österreich mit Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren strafbar (§ 103 StGB). – In der Schweiz ist Menschenraub strafbar als Freiheitsberaubung (Art. 182 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB).