klassische Nationạlökonomie
eine volkswirtschaftliche Richtung, die Ende des
18. Jahrhunderts die Volkswirtschaftslehre begründete.
Die Wirtschaft sollte nicht vom Staat gelenkt werden, sondern dem selbsttätigen
Marktmechanismus überlassen bleiben. Auf der Grundlage von Privateigentum,
Vertragsfreiheit und freiem Wettbewerb müsse sich eine harmonische Wirtschaftsordnung
ergeben, die zu steigendem Wohlstand führen würde. Hauptvertreter:
A. Smith, D. Ricardo, T. R. Malthus,
J. B. Say; in Deutschland: F. B. W. von Hermann,
J. H. von Thünen, H. von Mangoldt.