Hamburger Abkommen
Abkommen der Bundesländer vom 28. 10. 1964 zur Vereinheitlichung des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland. Inhalt: Schuljahrsbeginn am 1. 8.; Vollzeitschulpflicht neun Jahre; einheitliche Schulbezeichnungen: Grund-, Haupt-, Real-, Sonderschule, Gymnasium, Kolleg. Die Hauptschule soll weiterentwickelt und in das Sekundarschulwesen integriert werden.