gleitende Arbeitszeit
flexible Arbeitszeitin zunehmendem Maß bei Behörden, privaten Verwaltungen und Büros aller Art (seltener in Industriebetrieben) eingeführte neue Arbeitszeiteinteilung: Die Arbeitnehmer müssen täglich nur in einer bestimmten Kernzeit stets anwesend sein (z. B. 9–12 und 15–17 Uhr); im Übrigen können sie ihre Arbeitszeiten selbst einteilen, jedoch mit der Maßgabe, dass sie die wöchentliche Arbeitszeit erreichen. Gelegentlich ist der Verrechnungszeitraum auch länger als eine Woche (z. B. ein Monat). Die gleitende Arbeitszeit kann zu schärferen Arbeitszeitkontrollen führen. Sie ist arbeitsrechtlich noch kaum erfasst.