Fahrverbot
eine Nebenstrafe für strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen sind. Das Fahrverbot kann auch durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt werden; Dauer 1–3 Monate.