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LEXIKON
Exc
ẹ
ptio
[
lateinisch
]
das Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen; Einrede.
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LEXIKON
Exc
ẹ
ptio
[
lat.
lateinisch
]
das Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen; Einrede...
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WAHRIG HERKUNFTSWöRTERBUCH
exzeptionell
ausnahmsweise, außergewöhnlich
♦
aus
lat.
exceptio,
Gen.
-
onis,
„
Ausnahme, Einschränkung
“
, zu
lat.
excipere
„
herausnehmen, eine Ausnahme machen
“
, aus
lat.
ex
„
aus, heraus
“
und
lat.
capere
(in Zus...
Wahrig Fremdwörterlexikon
Exceptio
Ex
|
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ẹ
p
|
tio
〈
f.;
–
,
–
o
|
nes;
Rechtsw.
〉
Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen, Einrede
[
lat., »Ausnahme«
]
Exzeption
Ex
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zep
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ti
|
o
n
〈
f.;
–
,
–
en;
geh.
〉
Ausnahme, Einrede, Einwand
[
<
lat.
exceptio
»Ausnahme«
]
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Exceptio
Exzeption
exzeptionell
Exzeptivsatz
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