d’Hondt’sches Verfahren
eine nach dem Belgier V. d’Hondt (* 1841, † 1901) benannte Methode zur Umsetzung von Wählerstimmen in Mandate, in der Bundesrepublik Deutschland bis 1983 in Gebrauch. Diese Methode gehört zu den Divisorenverfahren, die darauf beruhen, dass die für die Parteien abgegebenen Stimmen durch bestimmte, fortlaufende Zahlenreihen (beim d’Hondt’schen Verfahren: durch die Zahlen 1, 2, 3, 4 usw.) geteilt werden und die Mandate nach den Höchstzahlen, d. h. nach der Größe der jeweils entstandenen Quotienten, auf die Parteien verteilt werden. Im Gegensatz zu den Wahlzahlverfahren ermöglichen sie die Vergabe aller Mandate in einem einzigen Rechengang. Wahlsystem.