Ende des Interregnums: Die Wahl der Kurfüsten fällt nach dem Tod des umstrittenen deutschen Königs Richard von Cornwall auf Graf Rudolf von Habsburg. Der erste habsburgische König im Reich fordert die Herausgabe der seit dem Tode Friedrichs II. 1250 von Fürsten genommenen Reichslehen, um seine Hausmacht zu stärken.
Interregnum: Nach dem Tod des deutschen Königs Wilhelm von Holland 1256 kommt es – wie schon einmal 1198 – zu einer Doppelwahl: Die „englische Partei“ wählt Richard von Cornwall, den Bruder des englischen Königs Heinrich III. Ihm gegenüber versucht sich der kastilische König Alfons X., der von der „französischen Partei“ erhoben wurde, durchzusetzen. Seit dem „Sachsenspiegel“ 1221/24 bestimmen die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg den deutschen König, an dessen Wahl sich jetzt auch erstmals der böhmische König beteiligt. Diese später so genannten Kurfürsten erhalten von beiden Kandidaten weitgehende Zugeständnisse ihrer Unabhängigkeit, die die Königsmacht im Reich weiter schwächen.