Bundesrat
Schweiz
die oberste vollziehende und leitende Behörde und Spitze der Bundesverwaltung, mit 7 von der Bundesversammlung auf 4 Jahre gewählten Mitgliedern (eidgenössische Regierung), von denen eines (nach dem Grundsatz der Anciennität: gewählt wird das jeweils dienstälteste Mitglied, wobei bei langjährigen Mitgliedern nur die Zeit seit Ende der eventuell vorhergehenden Amtsperiode als Bundespräsident berücksichtigt wird) im jährlichen Wechsel gleichzeitig Bundespräsident ist.