Bundeskanzler
Österreich
1920–1938 und seit 1945 der Vorsitzende der Bundesregierung; er wird vom Bundespräsidenten ernannt, der dabei rechtlich keinem Vorschlag folgen muss. – Alle Akte des Bundespräsidenten bedürfen zur Gültigkeit in der Regel der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler, soweit diese nicht durch den zuständigen Bundesminister zu erfolgen hat. Der Bundeskanzler hieß 1918–1920 und 1945 Staatskanzler. Bundesregierung.