Behörde
relativ selbständige Dienststelle im Verwaltungsaufbau des Staates und öffentlicher Körperschaften mit der Befugnis, die Verwaltungsaufgaben des Behördenträgers (Bund, Land, Gemeinde) im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig nach außen wahrzunehmen. Alle Behörden des Bundes und der Länder sind nach Art. 35 GG zu gegenseitiger Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. – In
Österreich
ist die Behörde das mit Vollzugsgewalt ausgestattete amtliche Organ (Gerichte, Verwaltungsbehörden). – Die Schweizer
Behörden sind Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Kantons- oder Bundesbehörden.