Behinderte
Menschen, die in ihren körperlichen bzw. geistig-seelischen Fähigkeiten durch Krankheit beeinträchtigt sind; es gibt körperlich und geistig Behinderte. Man kann zwischen erworbenen (z. B. Verletzungs-, Unfallfolgen) und angeborenen (z. B. erbliche Stoffwechselstörungen, vorgeburtliche Hirnschädigungen, angeborene Fehlbildungen) Behinderungen unterscheiden. Eine besondere Bedeutung hat die medizinische, psychologische, heilpädagogische und soziale Behandlung, Förderung, Ausbildung und Hilfe für die behinderten Kinder. – 2006 waren in Deutschland insgesamt rund 6,6 Mio. Schwerbehinderte registriert, rund 52% davon männlichen Geschlechts. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, vom 19. 6. 2001.