Angeld
Draufgabe; Draufgeld; Handgeld; Aufgeld; Heuertaler; MietstalerNebenabrede eines schuldrechtlichen Vertrags, meist auf Geld gerichtet, mit dem Zweck, einen Vertragsschluss zu bestätigen; keine Teilerfüllung wie die Anzahlung (§§ 336–338 BGB).