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LEXIKON
Altsparergesetz
vom 1. 4. 1959 (mit späteren Änderungen), regelt die Entschädigung von Verlusten, die durch die Währungsreform am 21. 6. 1948 in der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind, durch einen Ausgleich zur Milderung der Härten.
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LEXIKON
Altsparergesetz
vom 1. 4. 1959 (mit späteren Änderungen), regelt die Entschädigung von Verlusten, die durch die Währungsreform am 21. 6. 1948 in der
BR Deutschland
Bundesrepublik Deutschland
entstanden sind, durch einen Ausgleich zur Milderung der Härten...
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Die Verluste
, die Besitzer von Sparguthaben durch die Währungsreform 1948 erlitten haben, werden durch ein vom Bundestag verabschiedetes sog...
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