Aberration
Recht
das Fehlgehen der Tat in der Weise, dass diese nicht an der gemeinten, sondern an einer anderen Person oder Sache zur Auswirkung gelangt; z. B. wenn der Schuss nicht das Opfer, sondern einen Danebenstehenden trifft. Bestrafung wegen Versuchs der beabsichtigten Tat.