Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verbraucherrechte

Vertragsgestaltung
Entscheidend für die Kündigung ist, ob der Vertrag individuell ausgehandelt wurde oder vorformuliert ist. An individuelle Vereinbarungen ist der Kunde auch dann gebunden, wenn sie für ihn zum Nachteil sind etwa eine zweijährige Laufzeit. Werden hingegen nur verschiedene Alternativen auf einem Vertragsformular angekreuzt oder handschriftlich eingetragen, dann handelt es sich nicht um einen individuellen Vertrag, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Und diese unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Somit haben Verbraucher bei den AGB wesentlich bessere Karten, wenn sie aus einem Vertrag aussteigen wollen.