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Krankenkassenleistungen bei der Krebsvorsorge
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen bietet Untersuchungen zur Vorbeugung von Krebskrankheiten an. Gesetzliche Grundlage für die Krebsvorsorge ist § 25 Abs. 2 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V).
Das Krebs-Früherkennungsprogramm gehört zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Wir haben alle Angebote für Sie zusammengestellt.
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