Ohne sie läuft nichts: Eine Kfz-Haftpflicht braucht ausnahmslos jeder, der mit eigenem Auto, Motorrad oder Moped im Straßenverkehr unterwegs ist. Freiwillige Zusatzversicherungen sind Teil- und Vollkasko-Policen sowie die Insassen-Unfallversicherung.
Welche Schäden sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung
abgedeckt?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für
Personen- und Sachschäden auf, die ein Kraftfahrer verursacht. Sie ist
gesetzlich vorgeschrieben, damit Unfallopfer auch dann ihr Geld erhalten,
wenn der Verursacher über wenig Eigenmittel verfügt. Die gesetzliche
Mindestdeckung der Kfz-Haftpflicht liegt bei Personenschäden bis 2,5
Millionen Euro und bei Sachschäden bis 500.000 Euro. Daneben gibt es
Policen mit Pauschal- oder unbegrenzten Deckungen.
wissen.de-Tipp: Bei Kfz-Policen ist eine unbegrenzte Schadensdeckung zu empfehlen. Die Beiträge sind nur wenig höher als bei denen mit Mindestdeckung.
Für welche Schäden kommt die Kfz-Haftpflicht
nicht auf?
Eigene Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung
nicht. Um sich für diese Fälle abzusichern, ist eine zusätzliche
Teil- oder Vollkaskoversicherung notwendig.
Welche Schäden deckt die Kaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung zahlt in folgenden
Fällen: