Ohne sie läuft nichts: Eine Kfz-Haftpflicht braucht ausnahmslos jeder, der mit eigenem Auto, Motorrad oder Moped im Straßenverkehr unterwegs ist. Freiwillige Zusatzversicherungen sind Teil- und Vollkasko-Policen sowie die Insassen-Unfallversicherung.
Welche Schäden sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die ein Kraftfahrer verursacht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Unfallopfer auch dann ihr Geld erhalten, wenn der Verursacher über wenig Eigenmittel verfügt. Die gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflicht liegt bei Personenschäden bis 2,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bis 500.000 Euro. Daneben gibt es Policen mit Pauschal- oder unbegrenzten Deckungen.
wissen.de-Tipp: Bei Kfz-Policen ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro oder sogar eine unbegrenzte Schadensdeckung zu empfehlen. Die Beiträge sind nur wenig höher als bei denen mit Mindestdeckung.