226 v. Chr.
Karthago/Rom
Ebrovertrag: Rom erkennt die karthagischen Besitzungen in Spanien an. Der Ebro bildet die Grenze der Interessensphären beider Mächte. Er darf von Karthagern nicht in kriegerischer Absicht überschritten werden.
Ebrovertrag: Rom erkennt die karthagischen Besitzungen in Spanien an. Der Ebro bildet die Grenze der Interessensphären beider Mächte. Er darf von Karthagern nicht in kriegerischer Absicht überschritten werden.