Grenzen für ARD und ZDF bei ihrer Internetpräsenz:
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschränken die Internetaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ARD und ZDF. Sie sollen in Zukunft nur Beiträge ins Netz stellen dürfen, die einen Bezug zum Fernseh- und Rundfunkprogramm haben. Eine »elektronische Presse« in Konkurrenz zu den Zeitungen soll es nicht geben.