Als
Kontor bezeichnete man früher ein „Geschäftszimmer“, heute wird das Wort zuweilen noch in der Bedeutung „Handelsniederlassung“ verwendet. Das im 16. Jahrhundert aus dem
frz.
comptoir („Zahltisch, Ladentisch“ bzw. „Kassenraum, Geschäftsraum“) übernommene, eventuell über das Niederländischen vermittelte Wort verweist noch deutlich auf seine Herkunft von
frz.
compter „zählen“, das seinerseits von
lat.
computare „zusammenrechnen“ stammt.
Kontor und
Computer haben also denselben Ursprung
– und heute ließe sich wohl kein Geschäftszimmer denken, in dem man vergebens einen Computer sucht. Der sprichwörtliche
Schlag ins Kontor in der übertragenen Bedeutung „unangenehme Überraschung“ ist dabei ursprünglich ein Blitzschlag, der sowohl die Buchhaltung im Geschäftszimmer als auch die Waren in der Handelsniederlassung im Nu vernichtet und einen schlimmen Rückschlag für den Händler bedeutet. Zunächst beim Kartenspiel für eine unverhofft verlorene Partie gebraucht, gelangte die Wendung später in die allgemeine Umgangssprache.