Pönalversicherung
Pö|nal|ver|si|che|rung 〈f.; –, –en; Rechtsw.〉
[→ pönal] Versicherung gegen Strafzahlungen, die ein Auftragnehmer dem Auftraggeber zu entrichten hat, wenn er die Vertragsbedingungen, z. B. Liefertermine od. eine bestimmte Qualität der vereinbarten Leistungen, nicht einhalten kann