Magna Charta
◆ Mạ|gna Char|ta 〈[– kạrta] f.; – –; unz.〉
[mlat.] engl. Grundgesetz von 1215, das dem Adel bes. Rechte zubilligte
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Die Buchstabenfolge ma|gn… kann auch mag|n… getrennt werden.König Johann Ohneland schließt mit aufständischen Baronen einen Kompromiss, der in der 61 Artikel umfassenden „Magna Charta libertatum“ (Große Urkunde der Freiheit) fixiert wird. Die Urkunde besitzt Verfassungscharakter, da sie Rechte und Pflichten zwischen König und Adel bindend regelt. Sie setzt neue Maßstäbe in der Rechtssicherheit sowie Rechtsprechung und ruft eine Art Adelsparlament ins Leben, das die königliche Gewalt kontrolliert.