Das 1878 eingeführte Sozialistengesetz wird außer Kraft gesetzt. Der Versuch, die Sozialdemokratie auf dem Weg des Verbots zu schwächen, ist missglückt. Die Partei geht im Gegenteil gestärkt aus der Zeit der Illegalität hervor.
Mit den Stimmen der Konservativen und der Nationalliberalen verabschiedet der Reichstag das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, in der Folge Sozialistengesetz genannt. Die Kriminalisierung der Sozialdemokratie misslingt: In der Zeit der Illegalität (bis 1890) verbucht die Partei, die weiter im Reichstag vertreten und wählbar ist, erheblichen Zulauf.