extraordinär
◆ ex|tra|or|di|när 〈Adj.〉
[< frz. extraordinaire »außerordentlich«] außergewöhnlich
◆
Die Buchstabenfolge ex|tr… kann auch ext|r… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –trahieren, –trakt (→a. sub|trahieren, Kon|trakt).