Akte
Ạk|te 〈f.; –, –n〉
[< lat. acta »Handlungen, Taten«; → Acta] schriftl. Unterlagen eines geschäftl. od. gerichtl. Vorgangs; Sy Akt (1);
Gerichts~, Polizei~, Prozess~; jmdn. in den ~n führen
Unterlagen über ihn besitzen; etwas zu den ~n legen
zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang od. (fig.) als erledigt betrachten