Äquivalenzprinzip
Äqui|va|lẹnz|prin|zip 〈[–va–] n.; –s; unz.〉
1 〈Wirtsch.〉
Grundsatz der Ausgeglichenheit von öffentlich erhobenen Gebühren, Beiträgen u. Steuern
2 〈Physik〉
Prinzip der Relativitätstheorie, wonach schwere u. träge Masse einander äquivalent sind