Verbraucherrechte

Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Kühlschränken
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Das "Energieetikett" (EU-Label) informiert über den Strombedarf der Geräte, eingestuft nach Effizienzklassen von "A" (sparsam) bis "G" (verschwenderisch).
Hersteller und Handel in der Europäischen Union sind verpflichtet,
- Kühl- und Gefrierschränke
- Waschmaschinen
- Waschtrockner
- Wäschetrockner
- Spülmaschinen
- Haushalts- und Leuchtstofflampen
- Fernsehgeräte
mit dem Energieetikett gut sichtbar zu kennzeichnen (siehe Abbildung).
Elektronikgeräte wie Computer, Faxgeräte und Kopierer fallen bislang nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Zahlreiche freiwillige oder private Initiativen versuchen, diese Lücke zu schließen (z. B. das als "Blauer Engel" bekannte Umweltzeichen).
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