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Für den internationalen Handel gilt die Kennzeichnungspflicht erst vom Jahr 2012 an. Darauf verständigte sich die dritte UN-Konferenz über die Konvention zur Biologischen Sicherheit im März 2006 im brasilianischen Curitiba. Bisher reicht der Hinweis auf der Verpackung: „Kann gentechnisch veränderte Organismen enthalten“. Auf diese Formulierung hatte man sich im Jahr 2000 in Cartagena (Kolumbien) geeinigt.