Seit 2002 haben die Beschäftigten in Deutschland Anspruch auf eine steuerlich begünstigte Umwandlung von Teilen ihres Gehalts für die Rente. Neben der staatlichen Alterssicherung und der privaten Geldanlage, ist die betriebliche Vorsorge nicht nur eine sinnvolle Ergänzung, sie hat auch steuerliche Vorteile und wird sogar durch staatliche Zulagen ergänzt.

Die Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder aber auch von beiden gemeinsam aufgebracht werden.
Für die betriebliche Altersvorsorge stehen derzeit fünf Anlageformen von Entgeltumwandlungen zur Verfügung:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Als Arbeitnehmer kann man sich die Form der betrieblichen Altersvorsorge häufig nicht selbst aussuchen - meist wird sie vom Arbeitgeber vorgegeben.