31. 7. 1919
Deutsches Reich
Die in Weimar tagende Nationalversammlung nimmt die ausgearbeitete Reichsverfassung der Republik an. Exekutive, Legislative und Judikative sind auf Regierung, Reichspräsident, Reichstag und Reichsrat verteilt. Der vom Volk direkt gewählte Reichspräsident erhält umfangreiche Rechte und kann das Parlament im Notfall auflösen.