15. 9. 1935
Deutsches Reich
Der nach Nürnberg einberufenen deutsche Reichstag verabschiedet auf dem Nürnberger Reichsparteitag der NSDAP das „Reichsbürgergesetz“ und das „Gesetz zum Schutz des deutschen Bluts und der deutschen Ehre“. Die Nürnberger Gesetze legitimieren die bereits seit 1933 praktizierte Verfolgung und Entrechtung von Menschen jüdischen Glaubens. Sie werden nicht mehr als Reichsbürger anerkannt, verlieren ihr Stimmrecht, dürfen keine öffentlichen Ämter mehr wahrnehmen und keine Beziehungen zu „arischen“ Deutschen unterhalten.