23. 10. 1954
BRD/International
Die Konferenzen der Westalliierten und der BRD über eine Neuordnung der politischen und militärischen Bündnissysteme in Westeuropa enden mit einer Einladung an die BRD, dem Nordatlantik-Pakt (NATO) beizutreten. Die Pariser Verträge sehen außerdem vor, dass der Brüsseler Pakt vom 17. 3. 1948 mit der Aufnahme Italiens und der BRD zur Westeuropäischen Union (WEU) erweitert wird. Die BRD erhält ihre Souveränität unter dem Vorbehalt, dass Truppen der Westalliierten weiterhin auf Bundesgebiet stationiert bleiben. Die Einbindung in die WEU schafft die Voraussetzung für den Beitritt in die NATO. Durch eine Grundgesetzänderung vom 28. 3. werden die Voraussetzungen für den Aufbau der Bundeswehr geschaffen.