Die Arbeitsagentur bietet eine Vielzahl von Leistungen, die
Arbeitslose, Auszubildende und Berufsrückkehrer in Anspruch nehmen können.
Diese Förderungen und Leistungen lassen sich unterteilen in solche, auf
die Sie ein gesetzliches Anrecht haben, und in die so genannten Kann-Leistungen.
Ein Anrecht haben Sie z.B. auf Arbeitslosengeld. Zu den Kann-Leistungen zählt
u.a. das Unterhaltsgeld. Letztere sind von den vorhandenen Geldmitteln der
Arbeitsagentur abhängig, aus ihnen ergibt sich kein rechtlicher Anspruch.
Ob
sie ein Anrecht auf bestimmte Leistungen der Agentur für Arbeit haben,
muss im Einzelfall mit dem Berater geklärt werden. Darüber hinaus
können Sie sich an Beratungsstellen der Arbeitslosenverbände wenden,
die in jeder größeren Stadt durch ein Büro vertreten ist.
Im Folgenden werden neben Arbeitslosengeld noch andere, weniger bekannte staatliche
Leistungen und Beihilfen vorgestellt.
Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitsagentur, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Es soll den Lebensunterhalt sichern, bis eine zumutbare Arbeit vermittelt werden kann.